
Buchführung
VERA übernimmt die laufende Buchhaltung, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. *)
Unsere langjährige Praxiserfahrung garantiert Ihnen eine präzise und zeitgerechte Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sich vollumfänglich auf Ihre
unternehmerischen Ziele zu fokussieren.
Telefon: 08444 3469969
Mobil: 0155 650 109 52
E-Mail: buchhaltung@vonvera.de
Für die Bereitstellung Ihrer vertraulichen Daten und Auswertungen benutzen wir hochgesicherte Onlinespeicher.
Dabei ist nicht nur die Speicherung (auf deutschen Servern) sicher, sondern auch die Datenübertragung geschieht verschlüsselt.



*) Rechtlicher Hinweis
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Auszug aus dem Gesetzestext:
Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Das Verbot des § 5 gilt nicht für 1. 2. 3. 4. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung, die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
Finanzbuchhaltung
Die Finanzbuchführung liefert bereits vor der Erstellung des Jahresabschlusses essenzielle Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens.
Diese Daten sind entscheidend für fundierte Entscheidungen und eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Situation, die zukünftige Strategien beeinflussen können.
digitale Übernahme Ihrer Buchführungsunterlagen
Erfassung und Auswertung der Belege nach den gesetzlichen Vorgaben
Übernahme von Daten aus der Fakturierungs- oder Kassensoftware
Übernahme von Daten aus elektronischen Kontoauszügen
Abstimmung der Buchhaltung
Anlagenbuchführung
Digitales Belegbuchen
monatliche Standardauswertungen
Antrag auf Dauerfristverlängerung
Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung
Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA)
Summen- und Saldenlisten
Offene-Posten-Auswertungen
Individuelle Auswertungen
besondere BWA-Formen
Kostenstellen-/ Kostenträgerrechnungen
Controlling-Report
Übernahme des Mahnwesens
Vorbereitung Zahlungsverkehr
weitere Leistungen
Import und Export von Buchführungsdaten
Verarbeitung vorkontierter Belege
Rechtlicher Hinweis
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Auszug aus dem Gesetzestext:
Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.
Das Verbot des § 5 gilt nicht für 1. 2. 3. 4. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung, die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
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