Digitalisierung

Die Digitalisierung der Buchhaltung bietet zahlreiche Vorteile, wie Effizienz und Genauigkeit.

Gemeinsam können wir maßgeschneiderte Lösungen entwickeln, die Ihre Buchhaltungsprozesse optimieren und vereinfachen.

Lassen Sie uns starten!

Mit unseren Online-Auswertungen haben Sie jederzeit Zugriff auf essenzielle Kennzahlen Ihres

Unternehmens.

Welche Kennzahlen Sie in Ihrem persönlichen Cockpit visualisieren möchten, legen Sie individuell in der Agenda-Software fest.

Zusätzlicher Aufwand entsteht dadurch nicht:

Sind die Voreinstellungen für das Agenda-Cockpit einmal definiert, erfolgt die Bereitstellung der jeweiligen Grafiken völlig automatisch.

Im Unternehmens-Portal stehen alle Unterlagen rund um die Uhr in einer übersichtlichen

Ordnerstruktur bereit – völlig transparent, leicht verständlich und grafisch ansprechend aufbereitet.

Wir stellen Ihnen Dokumente aus den Bereichen Rechnungs- und Personalwesen unkompliziert online zur Verfügung, sodass Sie relevante Auswertungen schnell und effizient abrufen können.

Für die Bereitstellung Ihrer vertraulichen Daten / Auswertungen benutzen wir hochgesicherte

Onlinespeicher. Dabei ist nicht nur die Speicherung (auf deutschen Servern) sicher, sondern auch die

Datenübertragung geschieht verschlüsselt.

Digitales Belegbuchen

Mit dem Digitalen Belegbuchen laden Sie Ihre buchführungsrelevanten Belege in Ihr elektronisches

Archiv im Agenda Unternehmens-Portal.

Damit haben Sie alle Belege an einem sicheren Ort und behalten jederzeit den Überblick.

Eine Texterkennung erzeugt automatisch Buchungsvorschläge. Diese können Sie editieren und mit einem Klick dem Belegempfänger bereitstellen.

Der Belegempfänger ruft mit Agenda Finanzbuchführung die Belege samt Buchungsvorschläge aus dem Unternehmens-Portal ab und bucht diese.

Kassenbuch Online

Kassenbuchungen erfassen:

Sie erstellen ein Kassenbuch anhand der Daten Ihrer Finanzbuchführung und erfassen die laufenden Kassenbuchungen in Kassenbuch Online.

Kassenbuchungen festschreiben und bereitstellen:

Die fertiggestellten Monate schreiben Sie fest und stellen diese an uns bereit.

Eine automatisch generierte E-Mail benachrichtigt uns über die Bereitstellung.

Kassenbuchungen abrufen und verbuchen:

Wir lesen die bereitgestellten Kassenbuchungen in die FIBU ein und können die Kontierung in der

Buchungserfassung vornehmen.

Rechtlicher Hinweis

Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung gemäß §6 Nr. 3 und 4 StBerG.

Auszug aus dem Gesetzestext:

Steuerberatungsgesetz (StBerG) § 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen.

Das Verbot des § 5 gilt nicht für 1. 2. 3. 4. die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten, die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung, die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.